Imprivata Bewertungsvereinbarung
Diese Bewertungsvereinbarung ("Vereinbarung"), die am Tag der Unterzeichnung durch die letzte Partei ("Datum des Inkrafttretens") in Kraft tritt, wird von und zwischen Imprivata, Inc. ("Imprivata") und dem unten beschriebenen Unternehmen ("Unternehmen") geschlossen und bezieht sich für die Nutzung, den Test und die Bewertung der in Anhang A zu dieser Vereinbarung aufgeführten Imprivata-Software (die "Software") durch das Unternehmen. Ihr beschränktes Recht, die Software in Übereinstimmung mit diesem Vertrag zu nutzen, gilt für den Zeitraum, der in der entsprechenden Leistungsbeschreibung für die Evaluierung beschrieben ist, oder für dreißig (30) Tage ab der Lieferung der Software, falls dies nicht angegeben ist (der „Evaluierungszeitraum“).
- Imprivata gewährt dem Unternehmen eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare, gebührenfreie Lizenz zur Nutzung der Software während des Evaluierungszeitraums ausschließlich für interne Evaluierungszwecke, die das Unternehmen akzeptiert. Die Software kann Software enthalten, die von Imprivata von Oracle America, Inc. ("Oracle") lizenziert wurde. In diesem Fall ist Oracle in Bezug auf diese Software ein Drittbegünstigter dieser Vereinbarung und lehnt, soweit nach geltendem Recht zulässig, jegliche Haftung Ihnen gegenüber für (a) direkte, indirekte, zufällige oder Folgeschäden und (b) Gewinn-, Umsatz-, Daten- oder Datennutzungsverluste, die sich aus der Nutzung der Software ergeben, ab. Die Software kann mit zusätzlicher Software von Drittanbietern (die "Software von Drittanbietern") geliefert werden, die mit der Software zusammenarbeitet, aber nicht Teil der Software ist. Die Software von Drittanbietern wird nicht von Imprivata lizenziert und unterliegt ihren eigenen Lizenzbedingungen.
- Imprivata behält alle Rechte, Titel und Interessen an der Software und, soweit zutreffend, an der Imprivata-Hardware, einschließlich aller darin enthaltenen Urheberrechte, Warenzeichen und Patente sowie anderer geistiger Eigentumsrechte. Das Unternehmen darf die Nutzung der Software oder eines Teils davon durch eine andere Partei nicht gestatten, die Veröffentlichung der Ergebnisse von mit der Software durchgeführten Benchmark-Tests nicht zulassen, keine Kopien der Software anfertigen und nicht versuchen, den Quellcode der Software zurückzukompilieren, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder zurückzuentwickeln oder auf andere Weise zu versuchen, den Quellcode der Software zu ermitteln.
- Jede Partei verpflichtet sich, die vertraulichen Informationen der anderen Partei (wie unten definiert) ausschließlich für die Zwecke dieser Vereinbarung zu verwenden und die vertraulichen Informationen unter Anwendung aller angemessenen Vorsichtsmaßnahmen vertraulich zu behandeln, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Vorsichtsmaßnahmen, die nicht weniger streng sind als diejenigen, die die empfangende Partei zum Schutz ihrer eigenen vertraulichen Informationen anwendet. Das Unternehmen darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Imprivata keine vertraulichen Informationen an Dritte weitergeben oder anderweitig nutzen oder offenlegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Tatsache, dass das Unternehmen an der Evaluierung der Software beteiligt ist. Darüber hinaus darf das Unternehmen vertrauliche Informationen nur an seine autorisierten Mitarbeiter weitergeben, und zwar nur dann, wenn diese davon Kenntnis haben müssen, und diese Mitarbeiter müssen, bevor sie Zugang zu den vertraulichen Informationen erhalten, entsprechende Vertraulichkeitsvereinbarungen mit dem Unternehmen abgeschlossen haben, die die vertraulichen Informationen schützen. Die Beschränkungen hinsichtlich der Offenlegung vertraulicher Informationen erstrecken sich nicht auf vertrauliche Informationen, die (a) jetzt oder später ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich zugänglich sind; (b) der empfangenden Partei von einem Dritten ohne Einschränkungen und ohne Verletzung einer Vertraulichkeitsbeziehung offengelegt oder zur Verfügung gestellt werden; oder (c) von der empfangenden Partei ohne Zugang zu den vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei unabhängig entwickelt wurden. Für die Zwecke dieser Vereinbarung bezeichnet der Begriff "vertrauliche Informationen" alle kommerziell wertvollen, geschützten und vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse in Bezug auf das Geschäft und die Produkte einer Partei, einschließlich aller Informationen über die Software, die von einer Partei offengelegt oder anderweitig in Erfahrung gebracht werden und die als geschützt und/oder vertraulich gekennzeichnet wurden oder die aufgrund der Umstände der Offenlegung oder des Empfangs als geschützt und vertraulich behandelt werden sollten.
- Das Unternehmen erkennt an, dass die Software nur zu Evaluierungszwecken zur Verfügung gestellt wird und dass Imprivata keine Zusicherungen oder Garantien in Bezug auf die Software oder ihre Verwendung gibt. IMPRIVATA STELLT DIE SOFTWARE OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG, EINSCHLIESSLICH UND OHNE EINSCHRÄNKUNG DER GARANTIE DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN, DES EIGENTUMS, DER MARKTGÄNGIGKEIT ODER DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. IMPRIVATA ÜBERNIMMT KEINE HAFTUNG IM ZUSAMMENHANG MIT DER NUTZUNG DER SOFTWARE DURCH DAS UNTERNEHMEN, UND DAS UNTERNEHMEN LEHNT AUSDRÜCKLICH JEDEN RECHTSBEHELF AB, DER SICH AUS DIESER VEREINBARUNG ERGIBT. DAS UNTERNEHMEN IST ALLEIN VERANTWORTLICH FÜR DEN ANGEMESSENEN SCHUTZ UND DIE SICHERUNG DER DATEN DES UNTERNEHMENS, DIE IN VERBINDUNG MIT DER SOFTWARE VERWENDET WERDEN. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN ÜBERNIMMT IMPRIVATA IRGENDEINE HAFTUNG, DIE SICH AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DER LEISTUNG ODER NICHTLEISTUNG DER SOFTWARE ERGIBT, UND IMPRIVATA HAFTET NICHT FÜR INDIREKTE, BESONDERE, ZUFÄLLIGE, DIREKTE, FOLGE- ODER STRAFSCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH ENTGANGENER GEWINNE ODER VERLUST, BESCHÄDIGUNG ODER ZERSTÖRUNG VON DATEN), DIE IN VERBINDUNG MIT DIESER VEREINBARUNG ENTSTEHEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB EINE SOLCHE HAFTUNG AUF EINEM VERTRAG, EINER UNERLAUBTEN HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), EINER VERLETZUNG DER GEWÄHRLEISTUNGSPFLICHT ODER ANDEREN GRÜNDEN BERUHT. DIESE AUSSCHLÜSSE GELTEN AUCH DANN, WENN IMPRIVATA AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.
- Mit Ausnahme der vorstehenden Absätze 3 und 4 enden dieser Vertrag und die hierin gewährte Lizenz (i) sofort nach Mitteilung durch Imprivata, (ii) automatisch bei jeder Verletzung dieses Vertrages durch das Unternehmen oder (iii), sofern nicht von Imprivata verlängert, am Ende des Evaluierungszeitraums. Bei Beendigung dieses Vertrages, aus welchem Grund auch immer, verpflichtet sich das Unternehmen, die Hardware von Imprivata, sofern vorhanden, unverzüglich an Imprivata zurückzugeben. Die Software wurde so programmiert, dass sie am Ende des Evaluierungszeitraums nicht mehr funktioniert.
- Das Unternehmen sichert zu und gewährleistet, dass es alle geltenden biometrischen und datenschutzrechtlichen Gesetze, Regeln, Vorschriften und Anordnungen einhält, und erklärt sich damit einverstanden, dass alle biometrischen und personenbezogenen Daten von Mitarbeitern und/oder Auftragnehmern in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und den Unternehmensrichtlinien erfasst, behandelt und anderweitig verarbeitet werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Einholung der erforderlichen Zustimmung(en) aller Mitarbeiter und/oder Auftragnehmer, die die Software nutzen. Das Unternehmen erklärt sich damit einverstanden, Imprivata von allen Ansprüchen, Forderungen, Klagen, angedrohten Klagen, behördlichen Vollstreckungsverfahren, Kosten (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren), Haftungen, Bußgeldern, Strafen und anderen Verlusten, die sich aus der Verletzung oder angeblichen Verletzung dieser Garantie durch das Unternehmen ergeben, freizustellen und zu entschädigen.
- Soweit Imprivata im Zusammenhang mit der Nutzung der Software durch das Unternehmen personenbezogene Daten verarbeitet, verpflichten sich die Parteien zur Einhaltung des Data Processing Addendum ("DPA"), das unter https://www.imprivata.com/data-processing-addendum zu finden ist und das durch Verweis in diesen Vertrag aufgenommen wird, es sei denn, die Parteien haben ein DPA abgeschlossen; in diesem Fall ist ein solches Abkommen maßgeblich. Das DPA beschreibt, wie Imprivata personenbezogene Daten im Namen des Unternehmens in Verbindung mit Ihrer Nutzung der unter diesem Vertrag bereitgestellten Software verarbeitet. Personenbezogene Daten haben die in der DPA definierte Bedeutung. Im Falle eines Widerspruchs zwischen der DPA und einer Bestimmung dieser Vereinbarung haben die Bestimmungen der DPA Vorrang.
- Soweit auf die Nutzung der Software durch das Unternehmen anwendbar, verpflichtet sich Imprivata zur Einhaltung der Anforderungen des Health Insurance Portability and Accountability Act von 1996 (PL 104-91), der HITECH Act-Bestimmungen des American Recovery and Reinvestment Act von 2009 (PL 111-5) und der vom United States Department of Health and Human Services erlassenen Vorschriften unter 45 C.F.R. Parts 160 - 164, ausschließlich in Bezug auf die Erfüllung der Verpflichtungen von Imprivata aus diesem Vertrag. Die Parteien verpflichten sich, die Bestimmungen des Business Associate Agreement unter https://www.imprivata.com/business-associate-agreement einzuhalten, das durch Verweis in diese Vereinbarung aufgenommen wurde, es sei denn, die Parteien haben ein Business Associate Agreement abgeschlossen; in diesem Fall ist das Business Associate Agreement maßgeblich. Im Falle eines Widerspruchs zwischen der Business Associate-Vereinbarung und einer Bestimmung dieser Vereinbarung haben die Bestimmungen der Business Associate-Vereinbarung Vorrang.
- Hinweis auf eingeschränkte Rechte der US-Regierung - Die Software ist ein "kommerzieller Gegenstand", wie dieser Begriff in 48 C.F.R. 2.101 (Okt. 1995) definiert ist, und besteht zum Teil aus "kommerzieller Computersoftware" und "kommerzieller Computersoftware-Dokumentation", wie diese Begriffe in 48 C.F.R. 12.212 (Sept. 1995) verwendet werden. In Übereinstimmung mit 48 C.F.R. 12.212 und 48 C.F.R. 227.7202-1 bis 227.7202-4 (Juni 1995) erwerben alle Endbenutzer der US-Regierung die Software nur mit den hierin festgelegten Rechten. Auftragnehmer/Hersteller ist: Imprivata, Inc. 20 CityPoint, 6th floor, 480 Totten Pond Rd., Waltham, MA 02451 U.S.A.
- Die Software ist nicht fehlertolerant und wurde nicht für die Evaluierung oder Erprobung oder den Einsatz als Online-Steuerung oder -Überwachung in gefährlichen Umgebungen entwickelt oder vorgesehen, die eine ausfallsichere Leistung erfordern, wie z. B. beim Betrieb von Nuklearanlagen, Flugzeugnavigations- oder -kontrollsystemen, Flugverkehrskontrollsystemen, Maschinen zur unmittelbaren Lebenserhaltung oder Waffensystemen, bei denen ein Ausfall der Software zu Tod, Körperverletzung oder schweren Sach- oder Umweltschäden führen könnte ("Hochrisikoaktivitäten"). Imprivata schließt ausdrücklich jede ausdrückliche oder stillschweigende Garantie für die Eignung für Hochrisikoaktivitäten aus.
- Dieser Vertrag enthält die gesamte Vereinbarung der Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand und unterliegt den materiellen Gesetzen des Commonwealth of Massachusetts ohne Berücksichtigung der Grundsätze des Kollisionsrechts und ist entsprechend auszulegen. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods) und das einheitliche Gesetz über Computertransaktionen (Uniform Computer Information Transactions Act, UCITA), wie es von einem Staat verabschiedet wurde, finden auf diesen Vertrag keine Anwendung. Das Unternehmen darf die Software oder andere von Imprivata zur Verfügung gestellte Informationen oder Materialien nicht exportieren oder reexportieren, wenn dies gegen die Import- oder Exportgesetze der Vereinigten Staaten oder einer anderen relevanten Gerichtsbarkeit verstößt.