Anhang zum FairWarning Cloud Service
FairWarning Cloud Service.
Imprivata bietet drei FairWarning Cloud Services Plattformen an: (i) die Cloud Security Platform, (ii) die Drug Diversion Intelligence Platform und (iii) die Patient Privacy Intelligence Platform (jeweils ein “Basisabonnement”). Jedes Basisabonnement wird separat erworben und wird weiter unten beschrieben.
- CloudSecurity Platform. Wenn der Kunde das Basisabonnement der Cloud Security Platform erwirbt, muss er das Basisabonnement und ein Abonnement für jede Datenquelle eines Drittanbieters erwerben, die der Kunde überwachen möchte (z. B. Salesforce, O365 usw.) (jeweils ein „Datenquellen-Abonnement“). Das Basisabonnement für die Cloud Security Platform umfasst unbegrenzten Speicherplatz für die vom Kunden aufbewahrten aktiven und archivierten Daten für die Datenquellen-Abonnements des Kunden auf der Grundlage der Basisstatistiken (wie unten definiert).
- Drug Diversion Intelligence Platform („DDI“) und Patient Privacy Intelligence Platform („PPI“). Wenn der Kunde DDI oder PPI erwirbt, muss er das Basisabonnement und ein Abonnement für jede unterstützte Drittdatenquelle erwerben, die der Kunde überwachen möchte (z. B. EMR-Drittanbieter) (jeweils ein „Datenquellen-Abonnement“). Die DDI- und PPI-Basisabonnements umfassen bis zu drei (3) Mitarbeiterdatenquellen (z. B. Active Directory, Personalplattform usw.) und unbegrenzten Speicherplatz für die aktiven und archivierten Daten des Kunden.
Preismetriken und Gebührenanpassungen bei Änderungen des Geltungsbereichs.
- Der Kunde erwirbt ein Basisabonnement und ein oder mehrere Datenquellen-Abonnements für den Zugriff auf den Cloud Service. Der Preis für das Basisabonnement basiert auf der Anzahl der eindeutigen individuellen Benutzer-IDs für alle Datenquellen-Abonnements, die von dem jeweiligen Cloud Service überwacht werden („Datenquellen-Nutzer“). Der Kunde stellt Imprivata die aktuelle Anzahl der Datenquellen-Nutzer zur Verfügung und sichert die Richtigkeit dieser Datenquellen-Nutzer im Bestellformular zu (die „Basisstatistiken“). Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass, wenn sich die Basisstatistiken während der Abonnementlaufzeit um mehr als zehn Prozent (10 %) erhöhen, die Parteien die Basisstatistiken entsprechend anpassen und Imprivata das Recht hat, die in diesem Imprivata-Bestellformular angegebenen wiederkehrenden Abonnementvergütung („Jahresvergütung“) um einen entsprechenden Prozentsatz gemäß der unten beschriebenen Methodik zu erhöhen. Imprivata wird dem Kunden die angepassten Jahresgebühren in Rechnung stellen und der Kunde wird die Zahlung gemäß dem Vertrag leisten. Der Kunde wird mindestens zwei Monate im Voraus informiert, bevor eine solche Anpassung der Vergütung in Kraft tritt.
- Methodik:
- Messdaten und -zeiträume: Alle sechs (6) Monate, beginnend mit dem Datum des Inkrafttretens der Abonnementlaufzeit (jeweils ein „Messdatum“), überprüft Imprivata die Datenquellen-Nutzer anhand der Informationen, die Imprivata über die Datenquellen-Abonnements zur Verfügung gestellt werden. Wenn die Datenquelle-Nutzer an einem Messdatum um zehn Prozent (10 %) oder mehr gegenüber der Basisstatistik gestiegen sind, wird die Basisstatistik auf diesen Wert der Datenquellen-Nutzer zurückgesetzt und Imprivata teilt dem Kunden im Voraus schriftlich mit, dass alle vom Kunden für die restliche Abonnementlaufzeit zu zahlenden Jahresgebühren um denselben prozentualen Anstieg der Datenquellen-Nutzer gegenüber der Basisstatistik erhöht werden. Die erhöhten Jahresgebühren sind voraussichtlich für die verbleibende Abonnementlaufzeit (einschließlich etwaiger Verlängerungen) fällig, sofern sie nicht nachträglich gemäß dieser Bestimmung angepasst werden oder die Parteien schriftlich vereinbaren, die Werte der Basisstatistik zurückzusetzen.
- Überprüfungsfrist für den Kunden: Nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung über eine solche Erhöhung der Jahresgebühren hat der Kunde dreißig (30) Tage Zeit, um die von Imprivata ermittelten angepassten Basisstatistiken zu überprüfen. Die Parteien werden in gutem Glauben die Anzahl der Datenquellen-Nutzer validieren und jegliche irreführenden Erhöhungen, Verminderungen oder Auslassungen beseitigen, die nicht fair und vernünftig eine Änderung der Anzahl der Datenquellen-Nutzer darstellt.