END USER LICENSE AGREEMENT FOR OGITIX SOFTWARE (German)

ENDNUTZER-LIZENZVEREINBARUNG FÜR OGITIX SOFTWARE

Diese Endnutzer-Lizenzvereinbarung (die “Vereinbarung”), die am Tag der Unterzeichnung durch die letzte Partei in Kraft tritt (“Datum des Inkrafttretens”), wird abgeschlossen zwischen der Imprivata OGiTiX GmbH, Hans-Böckler-Str. 12, 40764 Langenfeld, Deutschland (“OGiTiX”) und _______________________, mit Sitz in _________________________ (“Sie” oder “Ihr”). Diese Vereinbarung ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen und OGiTiX für die OGiTiX Software (zusammen mit allen Updates, Erweiterungen, gedruckten Materialien und der Ihnen “online”- oder elektronischn zur Verfügung gestellten Dokumentation, die “Software”), die auf einer Anwendung oder einem Computer installiert werden soll. Die Software kann mit zusätzlichem Drittanbieter-Code geliefert werden, der mit der Software interagiert, aber nicht Teil der Software ist und nicht im Rahmen dieser Vereinbarung lizenziert wird. Um einen solchen zusätzlichen Drittanbieter-Code verwenden zu können, müssen Sie die separat für diesen Drittanbieter-Code geltenden Lizenzbedingungen akzeptieren. Jegliche Bedingungen in einer Bestellung (oder in einem ähnlichen Dokument), die zusätzlich zu diesen Bedingungen gelten oder diesen widersprechen, werden hiermit zurückgewiesen und durch die hierin enthaltenen Bedingungen ersetzt. Die Software ist durch Urheberrechtsgesetze und internationale Urheberrechtsabkommen sowie durch andere Gesetze und Verträge über geistiges Eigentum geschützt. Die Software wird lizenziert, nicht verkauft.

DEFINITIONEN.

“Anwendung” bedeutet eine von OGiTiX vertriebene virtuelle (oder anderweitig emulierte) Anwendung, die virtuelle Prozessoren verwendet.

“Authentifizierung(en)” ist ein biometrischer Scan, der zur Authentifizierung einer Person verwendet werden kann, wie sie mit dem Site Monitor Tool von OGiTiX gemessen wird. Zu den Authentifizierungen gehören keine biometrischen Scans, die von dem Site Monitor Tool als unbrauchbar für die Identifizierung einer Person erachtet werden, einschließlich partieller, unscharfer oder anderweitig ungeeigneter biometrischer Scans.

“Klinik(en)” ist jede Gesundheitseinrichtung außerhalb einer stationären Akutversorgungseinrichtung, die Gesundheitsdienstleistungen erbringt und keine Lizenzierten Betten enthält.

“Confirm ID” bezeichnet die von OGiTiX vertriebene proprietäre Lösung für die sichere Unterzeichnung von elektronischen Verschreibungen kontrollierter Substanzen (EPCS), die eine umfassende Plattform für Anbieteridentitätsnachweisen, die überwachte Registrierung von Berechtigungsnachweisen, die Zwei-Faktor-Authentifizierung und Prüfungen umfasst.

“Gerät” bezeichnet ein von OGiTiX unterstütztes mobiles oder medizinisches Gerät, wie es im jeweils aktuellen OneSign oder Confirm ID Supported Components Leitfaden von OGiTiX angegeben ist. Für jedes Gerät, das die Software nutzt, muss eine separate Lizenz erworben werden, unabhängig davon, ob das Gerät die Software zu einem bestimmten Zeitpunkt aktiv nutzt (d.h. die Software wird nicht auf Basis einer gleichzeitigen Gerätenutzung lizenziert).

“Enterprise Access” bezeichnet eine von OGiTiX vertriebene proprietäre Software für die Zugangsverwaltung für Dritte.

“Identity Governance” bezeichnet die von OGiTiX vertriebene proprietäre Software zur Automatisierung der Bereitstellung und Aufhebung der Bereitstellung von Nutzerkonten.

“Zugelassene Betten” bezeichnet alle Betten in dem betreffenden Benannten Krankenhaus, die nach geltendem Recht zugelassen sind.

“Verwaltete Identität” oder “Verwaltete Identitäten” bezeichnet einen Mitarbeiter, unabhängigen Auftragnehmer, Berater und/oder ausgelagerten Mitarbeiter, Administrator und Dienstleistungsnutzer, dessen Nutzerkonto in Ihrem Verzeichnis und anderen Anwendungen enthalten ist und von der Imprivata Identity Governance-Lösung, die von OGiTiX vertrieben wird, verwaltet wird.

“Benanntes Krankenhaus” bezeichnet jedes benannte Krankenhaus, das sich vollständig in Ihrem Besitz befindet oder von Ihnen kontrolliert wird und in dem sich Zugelassene Betten befinden, wie im Einzelnen (i) im jeweiligen OGiTiX-Angebot oder dessen Äquivalent beim Erwerb über einen autorisierten Reseller und/oder (ii) im PatientSecure Management Tool (Admin Konsole) angegeben. In diesem Zusammenhang bedeutet "Kontrolle" (i) die Befugnis, die Mehrheit der Geschäftsführer/Vorstände oder ähnlicher Führungskräfte eines Unternehmens zu bestimmen, oder (ii) die vertragliche Befugnis, den täglichen Betrieb einer Gesundheitseinrichtung zu managen oder zu verwalten.

“Nicht-Klinischer Nutzer” ist eine namentlich benannte Person, die von Ihnen autorisiert wurde, die Software zu nutzen (wie im entsprechenden OGiTiX-Angebot oder dessen Äquivalent beim Erwerb über einen autorisierten Reseller angegeben), um Dienstleistungen für Sie oder in Ihrem Namen zu erbringen, die jedoch keine Gesundheitsversorgung für Patienten anbietet und die Software zu keinem Zeitpunkt für den Zugriff auf Ihr elektronisches Krankenaktensystem nutzt. Für jeden Nutzer, der die Software nutzt, muss eine separate Lizenz erworben werden, unabhängig davon, ob der Nutzer die Software zu einem bestimmten Zeitpunkt aktiv nutzt (d.h. die Software wird nicht auf der Basis gleichzeitiger Nutzung lizenziert).

“OGiTiX-Angebot” bezeichnet das von OGiTiX bereitgestellte ergänzende Dokument, in dem die von Ihnen zu erwerbenden Produkte und Dienstleistungen sowie etwaige Software und/oder Hardware von Drittanbietern und der damit verbundene Preis aufgeführt sind.

“OneSign” bezeichnet eines oder alle der folgenden proprietären Softwareprogramme für sicheres Signieren, die von OGiTiX vertrieben werden: (i) Single Sign On (SSO), (ii) Authentication Management (AM) und (iii) Single Sign On/Authentication Management (SSO/AM).

“OneSign-Optionen” bezeichnet eines oder alle der folgenden proprietären OneSign-Optionsmodule, die von OGiTiX vertrieben werden: (i) Self Service Password Management Software (SSPW), (ii) Finger Biometric Identification (FBID), (iii) Vasco Authentication (Vasco), (iv) Proximity Aware, (v) Virtual Desktop Access (VDA) und (vi) Mobile Device Access (MDA).

“PatientSecure” bezeichnet ein von OGiTiX vertriebenes Softwareprogramm für ein biometrisches Identifikationsmanagementsystem.

“Privileged Access Management” bezeichnet eine oder alle der folgenden von OGiTiX vertriebenen proprietären Passwort-Management-Lösungen (je nach Anwendbarkeit): (i) Privileged Access Management (PAM) und (ii) Enterprise Password Vault.

“Produkte” bezeichnet einzeln oder gemeinsam die Software, den Cloud Service, die Anwendungen und die unter OGiTiX oder Imprivata gebrandete Hardwaregeräte.

“Dienstleistungen” bedeutet Support-Dienstleistungen und/oder andere erworbene professionelle Implementierungs- und Schulungsdienstleistungen, je nach Fall.

“Software” bedeutet (i) die Objektcode-Version des von OGiTiX vertriebenen proprietären Softwareprodukts, (ii) alle Module, Schnittstellen, Updates und Erweiterungen, die Ihnen zur Verfügung gestellt werden, (iii) alle von OGiTiX gemäß dieser Vereinbarung bereitgestellten kundenspezifischen Merkmale und Funktionen und (iv) alle Ihnen zur Verfügung gestellten gedruckten Materialien und online oder elektronisch bereitgestellten Dokumentationen. Die Software kann mit Drittanbieter-Code geliefert werden, der mit der Software interagiert, aber nicht Teil der Software ist und nicht im Rahmen dieser Vereinbarung lizenziert wird.

“Support” bezeichnet die Dienstleistungen, die OGiTiX zur Wartung und Unterstützung der Software erbringt und die in Ziffer 13 näher beschrieben werden.

“Drittanbieter-Code” bezeichnet die in der Anwendung enthaltene zusätzliche Software von Drittanbietern, die von Dritten direkt an Sie lizenziert wird. Für die Nutzung eines solchen zusätzlichen Drittanbieter-Codes müssen Sie die separat für diesen Drittanbieter-Code geltenden Lizenzbedingungen akzeptieren. OGiTiX garantiert, dass die Anwendung als Ganzes mit dem Drittanbieter-Code den unten aufgeführten Gewährleistungen entspricht, und die unten aufgeführten Freistellungsverpflichtungen von OGiTiX gelten für die Anwendung als Ganzes mit dem Drittanbieter-Code.

“Hardware von Drittanbietern” bezeichnet Hardware, die Eigentum eines Drittanbieters ist (ausgenommen sind Geräte der Marken OGiTiX oder Imprivata).

“Nutzer” bezeichnet eine benannte Person, die von Ihnen autorisiert ist, die Software gemäß einer für diese erworbenen Lizenz zu nutzen (wie im entsprechenden OGiTiX-Angebot oder dessen Äquivalent beim Erwerb über einen autorisierten Reseller angegeben). Für jeden Nutzer, der die Software nutzt, muss eine separate Lizenz erworben werden, unabhängig davon, ob der Nutzer die Software zu einem bestimmten Zeitpunkt aktiv nutzt (d.h. die Software wird nicht auf der Basis gleichzeitiger Nutzung lizenziert).

LIZENZGEWÄHRUNG.

Unter der Voraussetzung, dass Sie die Bedingungen dieser Vereinbarung einhalten (einschließlich der Zahlung aller anfallenden Entgelte), gewährt OGiTiX Ihnen hiermit eine eingeschränkte, nicht ausschließliche, unbefristete (ausgenommen befristete Lizenzen), nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare Lizenz, Ihren Mitarbeitern, unabhängigen Auftragnehmern, Beratern und ausgelagerten Mitarbeitern (die jeweils Dienstleistungen für Sie erbringen) den Zugriff auf und die Nutzung der von Ihnen lizenzierten Software (wie im jeweiligen OGiTiX-Angebot oder dessen Äquivalent beim Erwerb über einen autorisierten Reseller angegeben) im Objektcode zu gestatten, vorausgesetzt, eine solche Nutzung erfolgt in strikter Übereinstimmung mit der unten angegebenen Softwarelizenzgewährung, mit etwaigen Einschränkungen im jeweiligen OGiTiX-Angebot und ausschließlich für Ihre internen Geschäftszwecke.

  1. OneSign, OneSign Optionen und Confirm ID. Die folgende, in dieser Ziffer 2 (a) dargelegte Lizenzgewährung gilt für OneSign, OneSign Options und Confirm ID Software:

    Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung gewährt OGiTiX Ihnen hiermit für jede erworbene Nutzer- und/oder Gerätelizenz für OneSign, OneSign Options und/oder Confirm ID Software (wie im entsprechenden OGiTiX-Angebot oder dessen Äquivalent beim Erwerb über einen autorisierten Reseller angegeben) eine Lizenz für den Zugriff auf und die Nutzung von OneSign, OneSign Options und/oder Confirm ID wie in dieser Vereinbarung und der veröffentlichten Benutzerdokumentation beschrieben. OneSign und OneSign Options Software müssen in Verbindung mit einer Anwendung verwendet werden, ein entsprechendes Support-Level aufweisen und OneSign Options darf nur mit einer unterstützten Version von OneSign verwendet werden.
  2. Identity Governance. Die folgende, in dieser Ziffer 2 (b) dargelegte Lizenzgewährung gilt für die Identity Governance Software:

    Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung gewährt OGiTiX Ihnen für jede erworbene Identity Governance Nutzerlizenz eine Lizenz für den Zugriff auf und die Nutzung von Identity Governance zur Bereitstellung der Konten Ihrer Verwalteten Identitäten, wie in dieser Vereinbarung und der veröffentlichten Benutzerdokumentation beschrieben. Die Lizenzgebühr für Identity Governance richtet sich nach der Gesamtzahl der Verwalteten Identitäten zum Zeitpunkt des Erwerbs. Sie müssen für jede Verwaltete Identität eine Nutzerlizenz erwerben. Sollte sich die Anzahl Ihrer Verwalteten Identitäten erhöhen, müssen Sie OGiTiX zusätzliche Nutzerlizenz- und damit verbundene Support-Gebühren für alle zusätzlichen Verwalteten Identitäten zahlen, basierend auf der zum Zeitpunkt einer solchen Erhöhung aktuellen Preisliste von OGiTiX.
  3. PatientSecure. Die folgende, in dieser Ziffer 2 (c) dargelegte Lizenzgewährung gilt für die PatientSecure Software:

    Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung gewährt OGiTiX Ihnen hiermit eine Lizenz für den Zugriff auf und die Nutzung der PatientSecure Software für die von Ihnen erworbene Anzahl von Authentifizierungen (wie im entsprechenden OGiTiX-Angebot oder dessen Äquivalent, wenn es über einen autorisierten Reseller erworben wurde) (die “Authentifizierungs-Grundlage”). OGiTiX führt vor dem Ende jeder jährlichen Laufzeit einen jährlichen Lizenzabgleich durch. Der Lizenzabgleich wird durchgeführt, indem ein Bericht über die Gesamtzahl der von Ihnen während der Jahreslaufzeit genutzten Authentifizierungen erstellt wird, wie vom OGiTiX Site Monitor Tool gemessen. Für den Fall, dass Sie die Authentifizierungs-Grundlage um zehn Prozent (10 %) oder mehr in einer Jahreslaufzeit überschreiten, vereinbaren die Parteien entweder: (i) die Entgelte für solche Authentifizierungen über der Authentifizierungs-Grundlage nach Treu und Glauben auszuhandeln; oder (ii) eine revidierte Authentifizierungs-Grundlage für die nächste Jahreslaufzeit auf der Grundlage der Anzahl zusätzlicher Authentifizierungen festzulegen (und Sie werden die Entgelte für eine solche revidierte Authentifizierungs-Grundlage für die nächste Jahreslaufzeit vor Beginn einer solchen Laufzeit überweisen). Die PatientSecure Software ist eine zeitlich befristet bereitgestellte Software, die den Bestimmungen der nachfolgenden Ziffer 2(d) unterliegt. Sie sind verpflichtet, das Site Monitor Tool von OGiTiX zu Prüfzwecken jederzeit aktiviert zu halten.
  4. Privileged Access Manager. Die folgende, in dieser Ziffer 2 (d) dargelegte Lizenzgewährung gilt für die Privileged Access Manager-Software:

    Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung gewährt OGiTiX Ihnen hiermit für jede erworbene Nutzerlizenz für Privileged Access Manager (wie im entsprechenden OGiTiX-Angebot oder dessen Äquivalent beim Erwerb über einen autorisierten Reseller angegeben) eine Lizenz für den Zugriff auf und die Nutzung von Privileged Access Manager wie in dieser Vereinbarung und der veröffentlichten Benutzerdokumentation beschrieben.
  5. Enterprise Access. Die folgende, in dieser Ziffer 2(e) festgelegte Lizenzgewährung gilt für die Enterprise Access Software:

    Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung gewährt OGiTiX Ihnen hiermit eine Lizenz zur Installation und Nutzung einer einzelnen Instanz der Enterprise Access Software ausschließlich während der geltenden Lizenzlaufzeit, in Übereinstimmung mit der mit der Software gelieferten Dokumentation und vorbehaltlich etwaiger Beschränkungen im geltenden OGiTiX-Angebot oder dessen Äquivalent beim Erwerb über einen autorisierten Reseller. Wenn Sie ein Business Continuity-Paket erworben haben, dürfen Sie zusätzlich zur Einzelinstanz: (i) für eine hohe Verfügbarkeit bis zu drei zusätzliche Instanzen der Software ausschließlich zum Zweck der hohen Verfügbarkeit installieren; und (ii) für Disaster Recovery eine zusätzliche Instanz für die Zwecke von Disaster Recovery installieren. Wenn Sie eine Sandbox Instanz der Software erworben haben, dürfen Sie eine zusätzliche Instanz der Software für nicht-produktive Testzwecke verwenden.
  6. Die Entgelte für Enterprise Access, die auf Abonnementbasis erworben werden, sind jährlich im Voraus fällig und werden auf jährlicher Basis auf der Grundlage der Nutzung der Software während des vorangegangenen Jahres angepasst, wie im OGiTiX-Angebot oder dessen Äquivalent beim Erwerb über einen autorisierten Reseller näher beschrieben. Eine erhöhte Nutzung der Software (Nutzung durch mehr Anbieter (wie unten definiert) oder für zusätzliche Standorte (wie unten definiert) erhöht die Entgelte für die Software im folgenden Jahr der Lizenzlaufzeit. Zusätzlich zu den Anpassungen auf der Grundlage der Nutzung kann OGiTiX die Preise pro Einheit jedes Jahr während der Lizenzlaufzeit einer Abonnementlizenz aktualisieren, indem OGiTiX Sie mindestens neunzig Tage vor dem Ende des dann laufenden Jahres schriftlich darüber informiert.
  7. Die Entgelte für Enterprise Access, die auf unbefristeter Basis vertrieben werden (wie im entsprechenden OGiTiX-Angebot oder dessen Äquivalent beim Erwerb über einen autorisierten Reseller angegeben), sind zum Zeitpunkt des Erwerbs fällig. Vorbehaltlich der Zahlung der Entgelte für den Support können Sie die Software für eine unbegrenzte Anzahl von Anbietern und Standorten nutzen, aber die Nutzung für mehr als die erworbene Anzahl von Anbietern und Standorten führt zu einer Erhöhung der Entgelte am Ende des laufenden Jahres der Lizenzlaufzeit. OGiTiX wird Ihre Nutzung der Software jährlich überprüfen. Sie erklären sich damit einverstanden, den Zugang von OGiTiX zur Enterprise Access Anwendung nicht zu deaktivieren, um eine solche Überprüfung zu ermöglichen. Sollte sich die Anzahl Ihrer Anbieter oder Standorte erhöhen, zahlen Sie an OGiTiX den erhöhten Umfang Ihrer unbefristeten Lizenz, um die Gesamtzahl der Anbieter und Standorte abzudecken, basierend auf der zum Zeitpunkt einer solchen Erhöhung aktuellen Preisliste von OGiTiX. Sie sind nicht verpflichtet, weiterhin Support für eine unbefristete Lizenz für Enterprise Access zu erwerben, aber wenn Sie den Support nicht aufrechterhalten, dürfen Sie die Anzahl der Anbieter oder Standorte nicht überschreiten, ohne zuvor einen erhöhten Lizenzumfang von OGiTiX zu erwerben.
  8. Der Support für Enterprise Access kann Updates enthalten, die für die Aufrechterhaltung der Sicherheit der Software wichtig sind, und die Aufrechterhaltung des Supports für unbefristete Lizenzen wird daher dringend empfohlen. OGiTiX übernimmt keine Haftung oder Verantwortung für Sicherheitsverletzungen oder andere Fehler in der Software, die sich aus der Nichteinhaltung des Supports für die Software ergeben, und Sie sind allein dafür verantwortlich.
  9. Wie im OGiTiX-Angebot oder dessen Äquivalent beim Erwerb über einen autorisierten Reseller verwendet, bezeichnet “Anbieter” ein einzelnes Anbieterprofil, das von Ihnen unter Verwendung der Software für den Zugriff auf Ihre Systeme konfiguriert wurde; und “Standort” bezeichnet einen einzelnen physischen Standort. Die Anzahl der Anbieter wird auf der Grundlage der höchsten Anzahl von Anbietern berechnet, die sich in jedem Jahr der Lizenzlaufzeit mit Ihren Systemen unter Verwendung der Software verbinden.
  10. Befristete Lizenzen. Wenn Sie eine befristete Softwarelizenz erworben haben (wie im jeweiligen OGiTiX-Angebot oder dessen Äquivalent beim Erwerb über einen autorisierten Reseller angegeben), gelten die in 2 (a), 2 (b), 2 (c) und/oder 2 (d) dargelegten Lizenzbedingungen (je nach Anwendbarkeit), vorausgesetzt jedoch, dass die befristete Softwarelizenz mit der Lieferung der Software beginnt und für die Dauer der Lizenzlaufzeit gilt (wie im jeweiligen OGiTiX-Angebot oder dessen Äquivalent beim Erwerb über einen autorisierten Reseller angegeben). Wird die Softwarelizenz am Ende der Lizenzlaufzeit nicht von Ihnen erneuert, erlischt die Lizenz für diese befristete Software. Der Lizenzschlüssel, der Ihnen von OGiTiX für eine befristete Softwarelizenz ausgehändigt wird, ist so programmiert, dass er am Ende der jeweiligen Lizenzlaufzeit abläuft, so dass die befristete Software nicht mehr genutzt werden kann.
  11. Lizenzen für Nicht-Klinische Nutzer. Wenn Sie eine Softwarelizenz für Nicht-Klinische Nutzer erworben haben (wie im entsprechenden OGiTiX-Angebot oder dessen Äquivalent beim Erwerb über einen autorisierten Reseller angegeben), gelten die in 2 (a) dargelegten Lizenzbedingungen (je nach Anwendbarkeit), vorausgesetzt jedoch, dass die Software nur von einem Ihrer Mitarbeiter, unabhängigen Auftragnehmer, Berater oder ausgelagerten Mitarbeiter genutzt werden darf, der die Software nutzen muss, um Dienstleistungen für Sie oder in Ihrem Namen zu erbringen, aber keine Gesundheitsversorgung für Patienten anbietet und die Software zu keinem Zeitpunkt für den Zugriff auf Ihr elektronisches Krankenaktensystem nutzt.
  12. Cloud Service. Wenn Sie Software erworben haben, die den Cloud Service von OGiTiX nutzt (der “Cloud Service”), ist dieser Cloud Service ein gehostetes Serviceangebot, das von OGiTiX betrieben wird. Der Cloud Service bietet Folgendes (je nach Anwendbarkeit):

    1. Authentifizierung über die mobile Anwendung OGiTiX ID (erfordert einen Datentarif auf dem Gerät des Nutzers);
    2. Authentifizierung mit einem One Time Password (OTP), das per SMS übermittelt wird (erfordert einen SMS-Tarif auf dem Gerät des Nutzers);
    3. Grafische Oberfläche für bestimmte browserbasierte OneSign und Confirm ID Authentifizierungsseiten für die Anmeldung und die Verwaltungskonsole;
    4. Authentifizierung in Webanwendungen, die mit OGiTiX als Identitätsanbieter konfiguriert sind;
    5. Individueller ID-Nachweis für EPCS;
    6. EPCS-Authentifizierung über mobile Anwendungen für elektronische Patientenakten; und
    7. Authentifizierung mit einem biometrischen Gesichtsbild, das mit der mobilen Anwendung OGiTiX ID erfasst wird (erfordert einen Datentarif auf dem Gerät des Nutzers).

    Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung und unter der Voraussetzung, dass Sie für den Support aktiviert sind und der Cloud Service dann von OGiTiX kommerziell vertrieben wird, wird Ihnen ein nicht exklusives, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und beschränktes Recht gewährt, Ihren Nutzern den Zugang und die Nutzung des Cloud Service in Verbindung mit einer lizenzierten Version der OGiTiX Software unter Nutzung des Cloud Service zu ermöglichen. Ihre Nutzung des Cloud Service erfolgt ausschließlich für Ihre internen Geschäftszwecke in Übereinstimmung mit der veröffentlichten Benutzerdokumentation. Die OGiTiX Software, die den Cloud Service nutzt, erfordert eine aktive Verbindung zum Internet vom Computer oder Mobilgerät des Nutzers aus. OGiTiX sichert zu und gewährleistet, dass es den Cloud Service in allen wesentlichen Aspekten in Übereinstimmung mit der veröffentlichten Nutzerdokumentation bereitstellt. OGiTiX haftet nicht für die Nichtverfügbarkeit des Cloud Service, wenn und soweit eine solche Nichtverfügbarkeit auf einen oder mehrere der folgenden Umstände zurückzuführen ist:

    1. feindliche Netzangriffe;
    2. durch das Internet verursachte Mängel;
    3. Ereignisse höherer Gewalt;
    4. planmäßige Wartung oder Notfall-Wartung, sofern OGiTiX Sie schriftlich über eine planmäßige Wartung informiert hat.
  13. Beschränkungen. Mit Ausnahme der SecureLink Enterprise Access Software dürfen Sie eine Kopie der Software ausschließlich zu Sicherungszwecken vervielfältigen. Sie dürfen die Software nicht verwenden, um Timesharing-, Service-Büro-, Abonnement- oder Managed-Service-, Hosting-, Outsourcing-, Miet- oder ähnliche Dienste zu erbringen; oder um in der Software enthaltene technische Sicherheitsmaßnahmen zu umgehen; oder die Software in einer Weise zu verwenden, die einen Verstoß gegen geltendes Recht darstellt, fördert oder unterstützt, insbesondere um Informationen oder Daten zu übermitteln, die nicht rechtmäßig sind oder die Rechte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf geistige Eigentumsrechte, Dritter verletzen. Sofern nicht ausdrücklich hierin festgelegt, dürfen Sie die Software oder Teile davon nicht kopieren, übersetzen, modifizieren oder anpassen oder sie ganz oder teilweise in ein anderes Produkt integrieren, abgeleitete Werke auf der Grundlage der Software oder von Teilen davon erstellen oder anderen eine Lizenz zur Vervielfältigung von Kopien der Software oder von Teilen davon erteilen, und Sie dürfen die Software oder Teile davon nicht dekompilieren, disassemblieren oder zurückentwickeln, es sei denn, dies ist gesetzlich zulässig, und auch dann nur nach vorheriger schriftlicher Anforderung der für Sie erforderlichen Interoperabilitätsinformationen. Sie stellen sicher, dass keine auf der Software angebrachten oder angezeigten Eigentumshinweise entfernt oder verändert werden.
  14. Oracle Haftungsausschluss. Ein Teil der Software enthält Software, die OGiTiX von Oracle America, Inc. (“Oracle”) lizenziert hat. In Bezug auf diese Software ist Oracle ein Drittbegünstigter dieser Vereinbarung und lehnt, soweit nach geltendem Recht zulässig, jegliche Haftung Ihnen gegenüber ab für (a) direkte, indirekte, zufällige oder Folgeschäden und (b) Gewinn-, Umsatz-, Daten- oder Datennutzungseinbußen, die sich aus der Nutzung der Software ergeben. Ungeachtet des Haftungsausschlusses von Oracle ist die gesamte Software eine von OGiTiX gewährleistete Software und unterliegt den Freistellungsverpflichtungen von OGiTiX, wie in dieser Vereinbarung dargelegt.
  15. Recht auf Prüfung. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Ihr Chief Financial Officer (oder eine Person, die ein gleichwertiges Amt innehat) OGiTiX auf schriftliche Aufforderung von OGiTiX nicht häufiger als einmal innerhalb eines 12-Monats-Zeitraums eine schriftliche Bescheinigung über die Gesamtzahl der Nutzer, Geräte, Verwalteten Identitäten, Benannten Krankenhäuser oder Kliniken, die von Ihnen lizenzierte Softwareprodukte nutzen, vorlegt. Sollten Sie eine solche Bescheinigung nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Aufforderung durch OGiTiX vorlegen, erklären Sie sich damit einverstanden, dass OGiTiX Sie prüft, um die Anzahl der Nutzer, Geräte, Verwalteten Identitäten, benannten Krankenhäuser oder Kliniken zu ermitteln, wobei eine solche Prüfung von einem unabhängigen Prüfer während Ihrer üblichen Geschäftszeiten und auf Ihre Kosten durchgeführt wird. Wird bei der Prüfung eine Unterzahlung von Lizenzgebühren festgestellt, sind Sie verpflichtet, OGiTiX den Fehlbetrag unverzüglich zu zahlen.

BESCHRÄNKTE GWÄHRLEISTUNG DER SOFTWARE UND HAFTUNGSAUSSCHLUSS.

  1. OGiTiX gewährleistet, (a) dass die Software und andere Produkte im Wesentlichen mit der von OGiTiX veröffentlichten Benutzerdokumentation zum Zeitpunkt der Lieferung an Sie übereinstimmen, und (b) dass OGiTiX alle zwischen den Parteien vereinbarten Dienstleistungen in guter und fachmännischer Weise entsprechend den Industriestandards erbringen wird. Diese Gewährleistung ist eine eingeschränkte Gewährleistung. Sie gilt nicht für (a) Software und andere Produkte, die in ihrer Produktbeschreibung als “wie besehen” vertrieben oder lizenziert werden, oder (b) Software und andere Produkte, die als “Beta” oder “Vorabversion” oder ähnliches gekennzeichnet sind; diese werden alle auf einer “wie besehen”-Basis ohne jegliche Gewährleistung geliefert. OGiTiX ist nicht zur Gewährleistung verpflichtet, wenn der angebliche Mangel auf (x) Ursachen zurückzuführen ist, die nicht im Einflussbereich von OGiTiX liegen, einschließlich Unfall, Änderung, Missbrauch, Fehlgebrauch oder nicht von OGiTiX durchgeführte Reparaturen oder (y) Verwendung der Software in anderer Weise als in Übereinstimmung mit den veröffentlichten Spezifikationen. OGiTiX wird jede Verletzung der vorstehenden Gewährleistung nach eigenem Ermessen durch Reparatur oder Ersatz der Software oder anderer Produkte beheben, so dass diese der oben dargelegten beschränkten Gewährleistung entsprechen, oder diese Vereinbarung kündigen und Ihnen den dafür gezahlten Preis zurückerstatten. Im Falle von unbefristeten Softwarelizenzen oder Produktverkäufen beträgt die Verjährungsfrist für die Ansprüche gemäß Ziffer 3 (a) ein (1) Jahr und beginnt mit der Lieferung der Software oder des anderen Produkts an Sie. Die Gewährleistung gilt nicht für virtuelle Anwendungen und schließt alle markenfremden Authentifizierungsgeräte von Drittanbietern aus. OGiTiX gibt die Gewährleistung der Hersteller aller markenfremden Authentifizierungsgeräte von Drittanbietern weiter.
  2. Sie müssen OGiTiX unverzüglich nach der Entdeckung von Mängeln an den Produkten benachrichtigen und OGiTiX eine genaue Beschreibung des Mangels sowie alle weiteren für die Behebung des Mangels nützlichen Informationen zur Verfügung stellen.
  3. OGITIX ÜBERNIMMT KEINE WEITEREN AUSDRÜCKLICHEN, STILLSCHWEIGENDEN ODER GESETZLICHEN GEWÄHRLEISTUNGEN ODER GARANTIEN IN BEZUG AUF DIE SOFTWARE, DIE ANDEREN PRODUKTE ODER DIE DIENSTLEISTUNGEN, UND ALLE ANDEREN GEWÄHRLEISTUNGEN ODER GARANTIEN IN BEZUG AUF QUALITÄT, ZUSTAND, GENAUIGKEIT ODER VOLLSTÄNDIGKEIT DER ANTWORTEN, ERGEBNISSE, MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN WERDEN AUSDRÜCKLICH ABGELEHNT. Es wird nicht gewährleistet oder garantiert, dass die Software fehlerfrei ist. Sie tragen die alleinige Verantwortung für den angemessenen Schutz und die Sicherung Ihrer Daten und/oder Geräte, die mit der Software verwendet werden. DIESE BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG GIBT IHNEN BESTIMMTE RECHTE. SIE KÖNNEN WEITERE RECHTE HABEN, DIE VON STAAT ZU STAAT UND VON LAND ZU LAND VARIIEREN.

ZAHLUNG UND VERSAND

  1. OGiTiX vertreibt Ihnen und Sie erwerben von OGiTiX die Produkte und Dienstleistungen, wie im jeweiligen OGiTiX-Angebot (oder dessen Äquivalent, wenn der Erwerb über einen autorisierten Reselller erfolgt) dargelegt. OGiTiX stellt Ihnen den im OGiTiX-Angebot (oder dessen Äquivalent, wenn Sie über einen autorisierten Reseller erwerben) angegebenen Gesamtpreis in Rechnung. Sie werden die Rechnungen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum bezahlen. Vorbehaltlich der beschränkten Gewährleistung gemäß Ziffer 3(a) und Ihrer Rechte nach geltendem Recht sind alle Erwerbe nicht stornierbar und nicht erstattungsfähig. OGiTiX kann Sendungen zurückhalten und die Erbringung von Dienstleistungen einstellen, bis überfällige Zahlungen geleistet werden. Verspätete Zahlungen unterliegen einem Verzugsentgelt in Höhe des niedrigeren Betrags von 1,5 % pro Monat oder dem gesetzlich zulässigen Höchstbetrag während der Zeit, in der eine Zahlung verspätet ist, sowie Inkassokosten, einschließlich angemessener Inkasso- und Anwaltsgebühren. Die Preise beinhalten nicht, und Sie sind verantwortlich hierfür, alle anwendbaren Steuern jeglicher Art, die in Bezug auf die in dieser Vereinbarung vorgesehenen Transaktionen anfallen, mit Ausnahme von Steuern auf das Nettoeinkommen von OGiTiX.
  2. Alle Sendungen erfolgen auf Basis der Incoterms 2020: FCA, Werk des Verkäufers. Alle Kosten für Transport, Versand und Versicherung sind von Ihnen zu tragen. Das Verlustrisiko und das Eigentum (mit Ausnahme der Software) gehen mit der Übergabe an den Spediteur auf Sie über. Sie sichern OGiTiX zu und garantieren, dass Sie die Produkte oder Teile davon oder Vertrauliche Informationen von OGiTiX (wie unten definiert) oder zugehörige technische Daten nicht unter Verletzung geltender Gesetze oder Vorschriften exportieren oder importieren werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf US-Ausfuhrbeschränkungsgesetze und -vorschriften in Bezug auf Verkäufe an Staatsangehörige oder Einwohner ausländischer Staaten, und Sie verpflichten sich, OGiTiX von Ansprüchen, Verlusten, Kosten oder Haftungen aufgrund Ihres schuldhaften Verstoßes gegen diese Garantie freizustellen und schadlos zu halten.

VERTRAULICHKEIT

  1. Jede Partei erklärt sich damit einverstanden, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, die zumindest im Wesentlichen den Maßnahmen entsprechen, die sie zum Schutz Ihrer eigenen geschützten Informationen ergreift, um (i) die Verwendung der Vertraulichen Informationen der anderen Partei zu einem anderen Zweck als zur Ausübung Ihrer Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung zu verhindern, und (ii) die Offenlegung der Vertraulichen Informationen der anderen Partei zu verhindern, außer gegenüber ihren Mitarbeitern oder Vertragspartnern, die Zugang zu diesen Vertraulichen Informationen haben müssen, damit diese Partei ihre Rechte ausüben und ihre Verpflichtungen im Rahmen dieser Vereinbarung erfüllen kann, und die jeweils durch Vereinbarungen mit einer Vertraulichkeitsverpflichtung gebunden sind, die die Vertrauliche Informationen nicht weniger schützt als hierin festgelegt, und jede Partei ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass ihre Mitarbeiter und Berater die hierin festgelegten Beschränkungen einhalten. “Vertrauliche Informationen” sind Informationen, die der empfangenden Partei von der offenlegenden Partei direkt oder indirekt zur Verfügung gestellt werden und die (x) als vertraulich, urheberrechtlich geschützt oder mit einer ähnlichen Bezeichnung versehen sind; (y) im Falle von mündlich oder visuell übermittelten Informationen in einer schriftlichen Zusammenfassung festgehalten werden, die mit einer entsprechenden einschränkenden Bezeichnung versehen ist und der empfangenden Partei innerhalb von zwei (2) Wochen nach der Übermittlung im Rahmen dieser Vereinbarung zugestellt wird, oder (z) von der empfangenden Partei vernünftigerweise als vertrauliche oder geschützte Informationen der offenlegenden Partei verstanden werden sollten; ohne Einschränkung des Vorstehenden gelten die Software und die Ergebnisse der von Ihnen durchgeführten Benchmark- und anderen Tests, die aus der Nutzung der Software resultieren, als Vertrauliche Informationen von OGiTiX.
  2. Die in dieser Ziffer dargelegten Verpflichtungen der Parteien gelten nicht für Teile der Vertraulichen Informationen, die: (i) zu dem Zeitpunkt, zu dem sie der empfangenden Partei mitgeteilt wurden, allgemein bekannt waren; (ii) ohne Verschulden der empfangenden Partei in den öffentlichen Bereich gelangt sind; (iii) von der empfangenden Partei rechtmäßig von einem Dritten ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit erhalten wurden; (iv) von der empfangenden Partei unabhängig und ohne Verwendung der Vertraulichen Informationen entwickelt wurden; (v) aus allgemeinen Ideen, Konzepten, Know-how oder Techniken in immaterieller Form bestehen, die zufällig im Gedächtnis von Personen verbleiben, die autorisierten Zugang zu Vertraulichen Informationen hatten (vorausgesetzt, diese Ausnahme ist nicht so auszulegen, dass einer Partei eine Lizenz für die Urheberrechte oder Patente der anderen Partei gewährt wird, die über die in dieser Vereinbarung gewährten Rechte hinausgeht); (vi) von Rechts wegen offengelegt werden, mit der Ausnahme, dass die empfangende Partei nur solche Informationen offenlegt, die gesetzlich vorgeschrieben sind, und sich in angemessener Weise darum bemüht, eine vertrauliche Behandlung für alle auf diese Weise offengelegten Vertraulichen Informationen zu erwirken, und die andere Partei, sofern dies gesetzlich zulässig ist, vor der Offenlegung unverzüglich über eine solche mögliche Offenlegung informiert, um ihr Gelegenheit zu geben, die Offenlegung anzufechten; oder (vii) mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Partei offengelegt werden.

HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG.

  1. JEDE PARTEI HAFTET IN ALLEN FÄLLEN DER VERTRAGLICHEN UND AUSSERVERTRAGLICHEN HAFTUNG FÜR VORSATZ UND GROBE FAHRLÄSSIGKEIT NACH DEN GESETZLICHEN BESTIMMUNGEN ÜBER SCHADENERSATZ ODER ERSATZ VERGEBLICHER AUFWENDUNGEN. BEI LEICHTER FAHRLÄSSIGKEIT HAFTET JEDE PARTEI – SOWEIT NICHT IN ZIFFER 6(b) ETWAS ANDERES BESTIMMT IST – NUR, WENN DIESE FAHRLÄSSIGKEIT ZUR VERLETZUNG EINER WESENTLICHEN VERTRAGSPFLICHT (KARDINALPFLICHT, EINE PFLICHT, DEREN ERFÜLLUNG DIE ORDNUNGSGEMÄSSE DURCHFÜHRUNG DER VEREINBARUNG ÜBERHAUPT ERST ERMÖGLICHT UND AUF DEREN EINHALTUNG DIE ANDERE PARTEI REGELMÄSSIG VERTRAUEN DARF) GEFÜHRT HAT, WOBEI DIE HAFTUNG AUF DEN TYPISCHEN UND BEI ABSCHLUSS DER VEREINBARUNG VORHERSEHBAREN SCHADEN BEGRENZT IST; DIE PARTEIEN VEREINBAREN, DASS DER TYPISCHE UND VORHERSEHBARE SCHADEN IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG SCIH AUF DIE BETRÄGE BESCHRÄNKT, DIE SIE FÜR DAS HAFTUNGSBEGRÜNDENDE PRODUKT ODER DIE HAFTUNGSBEGRÜNDENDE DIENSTLEISTUNG WÄHREND DES ZWÖLFMONATS-ZEITRAUMS VOR DEM EREIGNIS, DAS DEN ANSPRUCH BEGRÜNDET, AN OGITIX GEZAHLT HABEN ODER ZAHLEN MUSSTEN. IN ALLEN ANDEREN FÄLLEN IST DIE HAFTUNG JEDER PARTEI VORBEHALTLICH DEN BESTIMMUNGEN VON ZIFFER 6(b) UNTEN AUSGESCHLOSSEN.
  2. DIE HAFTUNG EINER PARTEI

    1. IN BEZUG AUF DIE VERANTWORTLICHKEITEN NACH ZIFFER 2(j) UND ZIFFER 7,
    2. FÜR SCHÄDEN AUS LEBENS-, KÖRPER- ODER GESUNDHEITSVERLETZUNGEN,
    3. WEGEN DES FEHLENS EINER ZUGESICHERTEN EIGENSCHAFT ODER BEI ARGLISTIG VERSCHWIEGENEN MÄNGELN, SOWIE
    4. AUFGRUND EINER ZWINGENDEN HAFTUNG, Z.B. NACH DEM DEUTSCHEN PRODUKTHAFTUNGSGESETZ

    BLEIBT VON DEN HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN UND -AUSSCHLÜSSEN IN DIESER ZIFFER 6 UNBERÜHRT.

  3. SOWEIT DIE HAFTUNG EINER PARTEI AUSGESCHLOSSEN ODER BEGRENZT IST, GILT DIES AUCH FÜR DIE VERTRETER DIESER PARTEI.

FREISTELLUNG, ANSPRÜCHE AUS GEISTIGEM EIGENTUM.

OGiTiX verteidigt Sie gegen Ansprüche Dritter (und trägt alle daraus resultierenden Schäden, Kosten oder Verbindlichkeiten, die von einem Gericht rechtskräftig zugesprochen werden), die sich ausschließlich aus der Behauptung ergeben, dass die Software ein Patent der Vereinigten Staaten oder der Europäischen Union oder ein Urheberrecht (in oder von Ländern, die Unterzeichner der Berner Übereinkunft sind) eines Dritten verletzt. Die Verpflichtung von OGiTiX setzt voraus, dass Sie das folgende Vorgehen einhalten: (a) Sie benachrichtigen OGiTiX unverzüglich schriftlich über jeden Anspruch oder die Einleitung eines Prozesses, einer Klage, eines Verfahrens oder einer Drohung, von der Sie glauben, dass sie zu Verlusten führt, für die Sie Anspruch auf Verteidigung haben, vorausgesetzt jedoch, dass das Versäumnis einer solchen unverzüglichen schriftlichen Benachrichtigung die hierunter vorgesehene Freistellung nicht beeinträchtigt, es sei denn, dass ein solches Versäumnis OGiTiX tatsächlich beeinträchtigt hat; (b) Sie erteilen OGiTiX (und OGiTiX‘s Versicherer) die volle Befugnis zur Verteidigung oder Beilegung eines solchen Anspruchs (soweit nach geltendem Recht und ohne Beeinträchtigung der wirksamen Verteidigung möglich); und (c) Sie kooperieren bei der Verteidigung eines solchen Anspruchs. OGiTiX ist nicht verpflichtet, Sie im Zusammenhang mit einer ohne vorherige schriftliche Zustimmung von OGiTiX getroffenen Regelung freizustellen. OGiTiX verteidigt Sie gegen solche gegen Sie vorgebrachten Ansprüche durch einen von OGiTiX auf eigene Kosten beauftragten und von OGiTiX selbst gewählten Anwalt. Es ist Ihnen gestattet, die Verteidigung eines solchen Anspruchs mit einem Anwalt Ihrer Wahl auf Ihre alleinigen Kosten zu überwachen. OGiTiX ist nicht verpflichtet, Sie für Verletzungsansprüche freizustellen, die sich ganz oder teilweise ergeben aus (1) von Ihnen erstellten oder angeforderten Entwürfen, Spezifikationen oder Änderungen, (2) der Kombination der Software oder eines Teils davon mit anderen Geräten, Software oder Produkten, die nicht von OGiTiX geliefert wurden, ergeben, wenn eine solche Verletzung oder widerrechtliche Aneignung ohne diese Kombination nicht stattgefunden hätte, (3) Ihrem Versäumnis, ein Update zu installieren, wenn dadurch ein solcher Anspruch vermieden worden wäre, oder (4) Drittanbieter-Code, der außerhalb der Anwendung verwendet wird. Sie werden OGiTiX von und gegen Ansprüche, die Gegenstand der Klauseln (1)-(3) sind, freistellen und schadlos halten. Für den Fall, dass die Nutzung oder der Verkauf der Software untersagt wird oder nach Einschätzung von OGiTiX untersagt werden könnte, wird OGiTiX entweder: (i) Ihnen das Recht verschaffen, die Software weiterhin zu nutzen, (ii) den verletzenden Teil der Software durch ein funktional gleichwertiges Produkt ersetzen oder es so modifizieren, dass es nicht mehr verletzend ist, oder (iii) Sie anweisen, die Software, einschließlich der auf Ihren Computern installierten Software, zu zerstören und alle Medien und Unterlagen, die die Software Programmdokumentation oder andere Materialien enthalten, zurückzugeben; nach Erhalt dieser Unterlagen erstattet OGiTiX Ihnen (x) den ursprünglich von Ihnen gezahlten Preis für die Software, die auf Basis einer unbefristeten Lizenz lizenziert wurde, abzüglich einer linearen Abschreibung von fünf Jahren, plus (y) alle im Voraus gezahlten Entgelte für befristete Softwarelizenzen auf einer anteiligen Basis. Sobald OGiTiX die in dieser Ziffer dargelegten Alternativen erfüllt hat, ist OGiTiX von allen weiteren Verpflichtungen oder Haftungen Ihnen gegenüber als Folge einer solchen Verletzung oder Zweckentfremdung befreit.

GEISTIGE EIGENTUMSRECHTE.

Sofern in dieser Vereinbarung nicht anders festgelegt oder schriftlich vereinbart, gewährt OGiTiX keine Rechte, Lizenzen oder Anteile an Patenten, Urheberrechten, Marken, Geschäftsgeheimnissen oder anderen geistigen Eigentumsrechten von OGiTiX, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Erfindungen, Entdeckungen, Modelle, Gebrauchsmuster, Halbleitertopographierechte, Autoren- oder Interpretenrechte, Aufnahmerechte, Persönlichkeitsrechte, Vermiet- und Verleihrechte, Software, Designs, Marken, Domänennamen, Know-how und andere Rechte an Informationen, Zeichnungen, Logos, Plänen, Datenbankrechten, technischen Notizen, Prototypen, Prozessen, Methoden, Algorithmen und allen technikbezogenen Unterlagen (zusammen “IP-Rechte”). Alle Eigentums- und sonstigen Rechte an solchen IP-Rechten sind und bleiben das ausschließliche Eigentum von OGiTiX und seinen Lizenzgebern, und Sie erkennen an, dass die Produkte und Dienstleistungen, einschließlich der Struktur, Organisation und des Designs der Hardware und Software, die Teil der Produkte sind, wertvolle Geschäftsgeheimnisse und andere geistige Eigentumsrechte von OGiTiX und seinen Lizenzgebern darstellen.

LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG.

  1. Laufzeit. Diese Vereinbarung tritt mit dem Datum des Inkrafttretens in Kraft und gilt, sofern sie nicht wie nachstehend beschrieben vorzeitig gekündigt wird, bis zum Ablauf oder zur Kündigung der letzten bestehenden befristeten Softwarelizenz, wie in Ihrem OGiTiX-Angebot (oder dessen Äquivalent beim Erwerb über einen autorisierten Reseller) angegeben.
  2. Kündigung aus wichtigem Grund. Jede Partei kann diese Vereinbarung oder ein OGiTiX-Angebot durch schriftliche Mitteilung kündigen, wenn die andere Partei: (i) einen wesentlichen Verstoß gegen diese Vereinbarung begeht und diesen Verstoß nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung über diesen Verstoß behebt; oder (ii) zahlungsunfähig wird, ein Auflösungsverfahren einleitet oder seine Geschäftstätigkeit im normalen Geschäftsverlauf einstellt. Darüber hinaus kann OGiTiX diese Vereinbarung oder ein OGiTiX-Angebot mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn Sie gegen Ziffer 2 (Lizenzgewährung) oder Ziffer 5 (Vertraulichkeit) verstoßen.
  3. Das Recht jeder Partei, diese Vereinbarung oder ein OGiTiX-Angebot aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt.
  4. Wirkung des Ablaufs oder der Kündigung. Bei Ablauf oder Kündigung dieser Vereinbarung oder eines OGiTiX-Angebots durch eine der Parteien enden alle Ihnen gewährten befristeten Softwarelizenzen und alle von Ihnen im Rahmen dieser Vereinbarung und/oder des OGiTiX-Angebots (je nach Anwendbarkeit) bezogenen Dienstleistungen, und Sie stellen die Nutzung der betreffenden befristeten Software ein. Nach einem solchen Ablauf oder einer solchen Kündigung sind Sie verpflichtet, OGiTiX unverzüglich alle unbezahlten, fälligen oder fällig werdenden Beträge im Rahmen dieser Vereinbarung und/oder des OGiTiX-Angebots zu überweisen. Sie verpflichten sich, alle in Ihrem Besitz befindlichen Kopien der befristeten Software zu vernichten und eine schriftliche Mitteilung eines Ihrer leitenden Angestellten zu diesem Zweck vorzulegen. Zusätzlich zu den Bestimmungen, die ihrer Natur nach dazu bestimmt sind, ein Auslaufen oder eine Kündigung dieser Vereinbarung oder eines einzelnen OGiTiX-Angebots zu überdauern, überdauern Ziffer 5 (Vertraulichkeit) und Ziffer 6 (Haftungsbeschränkung) ausdrücklich ein solches Auslaufen oder eine solche Kündigung.

LIZENZIERTE EINRICHTUNGEN.

Mit Ausnahme der SecureLink Enterprise Access Software wird die Lizenz zur Nutzung der Software, der Hardware und der Dienstleistungen (je nach Anwendbarkeit) und zur anderweitigen Ausübung Ihrer Lizenzrechte im Rahmen dieser Vereinbarung auf Krankenhäuser und Gesundheitseinrichtungen mit Mehrheitsbeteiligung, die von Ihnen kontrolliert werden oder unter gemeinsamer Kontrolle mit Ihnen stehen (jeweils eine “Lizenzierte Einrichtung”), ausgedehnt. Sie sind für das Handeln und Unterlassen jeder Lizenzierten Einrichtung in Verbindung mit der Nutzung der Software, Hardware und Dienstleistungen (je nach Anwendbarkeit) durch die Lizenzierte Einrichtung verantwortlich und garantieren die vollständige und getreue Einhaltung der Bedingungen der Vereinbarung durch jede Lizenzierte Einrichtung. Für die Zwecke des Vorstehenden bedeutet “Kontrolle” den Besitz von (i) mehr als fünfzig Prozent (50%) der Stimmrechte zur Wahl der Geschäftsführer/Vorstände des Krankenhauses und/oder der Gesundheitseinrichtung oder (ii) mehr als fünfzig Prozent (50%) der Eigentumsanteile an dem Krankenhaus und/oder der Gesundheitseinrichtung. Sie erkennen an und erklären sich damit einverstanden, dass die Anzahl der Nutzer und andere Kennzahlen jeder Lizenzierten Einrichtung bei der Bemessung der Lizenzeinhaltung (einschließlich der zusätzlichen Lizenzgebühren, falls zutreffend) gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung berücksichtigt werden. Die SecureLink Enterprise Access Software darf nur zur Unterstützung eines einzigen Standorts verwendet werden, es sei denn, zusätzliche Standorte werden in dem entsprechenden OGiTiX-Angebot lizenziert.

BIOMETRISCHE UND PERSONENBEZOGENE DATEN.

  1. Sie sichern zu und gewährleisten, dass Sie alle anwendbaren biometrischen und Datenschutzgesetze, Regeln, Vorschriften und Anordnungen einhalten, und erklären sich damit einverstanden, dass alle biometrischen und personenbezogenen Daten von Mitarbeitern und/oder Auftragnehmern in Übereinstimmung mit dem anwendbaren Recht und Ihren Richtlinien gesammelt, gehandhabt und anderweitig verarbeitet werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Einholung der erforderlichen Zustimmung(en) aller Mitarbeiter und/oder Auftragnehmer, die die Software nutzen. Sie verpflichten sich, OGiTiX von allen Ansprüchen, Forderungen, Klagen, angedrohten Klagen, behördlichen Vollstreckungsverfahren, Kosten (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren), Verbindlichkeiten, Bußgeldern, Strafen und anderen Verlusten, die sich aus Ihrem schuldhaften Verstoß oder angeblichen Verstoß gegen diese Gewährleistung ergeben, freizustellen und schadlos zu halten.
  2. Die Software kann es dem Nutzer der Anwendung gestatten, Mitarbeiterinformationen aufzuzeichnen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Benutzernamen, Passwörter, aufgerufene Anwendungen und andere Informationen über den Zugang und die Nutzung von Netzwerk- und Unternehmensinformationen durch Mitarbeiter. Sie verpflichten sich, diese Mitarbeiterinformationen in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen zu nutzen und zu schützen, und OGiTiX lehnt jegliche Haftung für Schäden jeglicher Art ab, die im Zusammenhang mit der Nutzung oder dem Missbrauch dieser Mitarbeiterinformationen entstehen.

AUSFUHRBESCHRÄNKUNGEN.

Sie sind allein verantwortlich für die Einhaltung der geltenden Export- und Importbestimmungen, die Sicherstellung der erforderlichen Export- oder Importlizenz(en), die Einholung der örtlichen Zollabfertigung und die Zahlung aller Zölle, Steuern und sonstigen Gebühren. Sie sichern OGiTiX zu und garantieren, dass Sie die Software oder Teile davon nicht unter Verletzung geltender Gesetze oder Vorschriften exportieren werden. Sie verpflichten sich, OGiTiX von Ansprüchen, Verlusten, Kosten oder Haftungen freizustellen und schadlos zu halten, die im Zusammenhang mit Ihrem schuldhaften Verstoß gegen diese Ziffer entstehen.

SUPPORT.

Sie können Support auf jährlicher Basis erhalten, beginnend mit der Lieferung Ihrer Software, wenn Sie Support von OGiTiX oder einem von OGiTiX autorisierten Reseller erwerben. Am Ende des ersten Support-Jahres und an jedem darauffolgenden Jahrestag verlängert sich der Support automatisch um weitere zwölf Monate, es sei denn, Sie oder OGiTiX (bzw. dessen Reseller) bestätigen der jeweils anderen Partei mindestens dreißig (30) Tage vor Ablauf des dann geltenden jährlichen Support-Zeitraums schriftlich die Nichtverlängerung. Ungeachtet des Vorstehenden darf OGiTiX (bzw. dessen Reseller) den Support nicht ohne Grund kündigen, wenn OGiTiX (bzw. dessen Reseller) zu diesem Zeitpunkt Support für andere, ähnlich gelagerte Kunden bereitstellt, vorausgesetzt, dass OGiTiX (bzw. dessen Reseller) mit einer Frist von mindestens sechzig (60) Tagen die Support-Beschreibungen oder die Preisgestaltung mit Wirkung zum Beginn der nächsten jährlichen Laufzeit ändern kann. OGiTiX oder OGiTiX‘s Reseller stellt Ihnen die Erneuerung mindestens dreißig (30) Tage vor dem Ende des dann geltenden jährlichen Support-Zeitraums in Rechnung; die Zahlung wird mit Beginn des dann geltenden jährlichen Support-Zeitraums fällig und OGiTiX oder OGiTiX‘s Reseller kann den Support kündigen, wenn Sie die entsprechende Zahlung nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen danach leisten. Während Sie am Support teilnehmen, wird OGiTiX Ihnen (i) telefonischen und E-Mail-basierten technischen Support entsprechend der erworbenen Support-Stufe und (ii) alle neuen Wartungsversionen der Software zur Verfügung stellen, sobald und falls verfügbar (für Enterprise Access sind zusätzliche Informationen verfügbar unter https://www.imprivata.com/uk/imprivata-master-cloud-services-agreement/maintenance-and-support; für alle anderen Softwareprodukte finden Sie weitere Informationen unter https://www.imprivata.com/uk/imprivata-master-cloud-services-agreement/maintenance-and-support). OGiTiX ist nicht verpflichtet, Support für eine Software zu leisten, die (a) mehr als zwölf Monate nach ihrer allgemeinen Freigabe oder (b) mehr als eine Version hinter der aktuellen Lieferversion der Software liegt. Jede Software, die Ihnen im Rahmen des Supports zur Verfügung gestellt wird, wird als Software bereitgestellt, die gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung lizenziert ist. Ungeachtet des Vorstehenden ist der Support für eine zeitlich befristete Softwarelizenz in den Kosten für die Softwarelizenz enthalten und beginnt mit der Lieferung der Software und wird für die Dauer der Lizenzlaufzeit fortgesetzt.

TÄTIGKEITEN MIT HOHEM RISIKO.

Die Anwendung ist nicht fehlerfrei und wurde nicht für den Einsatz in gefährlichen Umgebungen, die eine ausfallsichere Leistung erfordern, entwickelt oder vorgesehen - einschließlich Evaluierungs- oder Versuchszwecken -, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Betrieb von Nuklearanlagen, Flugzeugnavigations- oder -kontrollsystemen, Flugverkehrskontrollsystemen, direkten lebenserhaltenden Maschinen oder Waffensystemen oder anderen Anwendungen, bei denen ein Versagen der Software zu Tod, Personenschäden oder schweren physischen oder ökologischen Schäden führen könnte (“Hochrisikoaktivitäten”). OGiTiX schließt ausdrücklich jede ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung der Eignung für Hochrisikoaktivitäten aus.

UNTERLASSUNGSANSPRUCH.

Sie erklären sich damit einverstanden, dass aufgrund des geschützten Charakters der Software die Rechtsmittel von OGiTiX für einen Verstoß gegen Ihre Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung unzureichend sind und dass OGiTiX im Falle eines Verstoßes oder eines drohenden Verstoßes zu Unterlassungsansprüchen berechtigt ist, ohne dass eine Sicherheit hinterlegt werden muss, zusätzlich zu allen anderen Rechtsmitteln, die in dieser Vereinbarung vorgesehen oder gesetzlich verfügbar sind.

KUNDENLISTE.

Sie erklären sich damit einverstanden, dass OGiTiX Ihren Namen und Ihr Logo in seine Kundenlisten aufnehmen darf, auch in Online- und gedruckter Form.

ALLGEMEINES.

  1. Diese Vereinbarung (und alle Bestellungen) enthält die gesamte Vereinbarung der Parteien in Bezug auf die in dieser Vereinbarung vorgesehenen Transaktionen und ersetzt alle früheren und gleichzeitigen Vereinbarungen, Zusicherungen und Absprachen, ob schriftlich oder mündlich. Eine Änderung oder ein Verzicht auf eine Bestimmung dieser Vereinbarung ist nur dann wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt und von jeder Partei unterzeichnet ist. OGiTiX unterliegt nicht den Bestimmungen einer vorformulierten Bestellung oder einer Ihrer Richtlinien, Vorschriften, Regeln oder ähnlichem, einschließlich derer, die in einem von Ihnen unterstützten Registrierungssystem dargelegt sind (zusammenfassend “Richtlinien”), selbst wenn solche Richtlinien eine zustimmende Bestätigung durch einen OGiTiX-Vertreter erfordern.
  2. Diese Vereinbarung ist für die Parteien, ihre Rechtsnachfolger und zulässigen Abtretungsempfänger verbindlich und kommt ihnen zugute. Keine Partei darf ihre Rechte hierunter ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abtreten oder übertragen, mit Ausnahme, dass OGiTiX diese Vereinbarung in Verbindung mit einer Fusion oder Konsolidierung oder dem Verkauf aller oder im Wesentlichen aller seiner Vermögenswerte oder Aktien abtreten darf.
  3. Diese Vereinbarung und die Rechte und Pflichten der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und werden nach diesem ausgelegt. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf und des Uniform Computer Information Transactions Act (UCITA) in der jeweils geltenden Fassung wird ausdrücklich ausgeschlossen. Für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, sind ausschließlich die Gerichte in Düsseldorf, Deutschland, zuständig.
  4. Das Versäumnis einer der Parteien, eine der Bestimmungen dieser Vereinbarung durchzusetzen, kann nicht als Verzicht auf die künftige Durchsetzung dieser oder einer anderen Bestimmung ausgelegt werden. Keine der Parteien ist für Verzögerungen oder Ausfälle bei der Erfüllung (mit Ausnahme von Geldzahlungen) verantwortlich, die auf Gründe zurückzuführen sind, die außerhalb der Kontrolle der Partei liegen. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung oder ihre Anwendung auf eine Partei oder einen Umstand in irgendeinem Umfang jetzt oder in Zukunft ungültig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird der Rest dieser Vereinbarung davon nicht berührt, und jede andere Bestimmung dieser Vereinbarung ist im vollen gesetzlich zulässigen Umfang gültig und durchsetzbar. Die in dieser Vereinbarung verwendeten Abschnittsüberschriften dienen nur der Übersichtlichkeit und haben keinen Einfluss auf die Auslegung oder den Aufbau dieser Vereinbarung.
  5. Die Parteien erkennen an, dass OGiTiX ein unabhängiger Auftragnehmer von Ihnen ist. In keinem Fall werden OGiTiX oder ein Mitarbeiter von OGiTiX aufgrund dieser Vereinbarung als Ihr Joint-Venture-Partei, Partner, Mitarbeiter oder Vertreter angesehen.
  6. OGiTiX kann Ihnen von Zeit zu Zeit, vor oder während der Laufzeit dieser Vereinbarung, Informationen über geplante zukünftige Produkte, Funktionen oder Erweiterungen offenlegen. Die Entwicklungsbemühungen und Pläne von OGiTiX können sich jederzeit und ohne Vorankündigung ändern; OGiTiX gibt keine Zusicherungen, dass OGiTiX solche zukünftigen Produkte, Funktionen oder Verbesserungen einführen wird und übernimmt keine Verantwortung für die Einführung solcher Produkte, Funktionen oder Verbesserungen. Sie bestätigen, dass Ihre aktuellen Erwerbsentscheidungen nicht in Vertrauen auf solche zukünftigen Zeitrahmen oder Besonderheiten beruhen, die Ihnen beschrieben wurden.

FRAGEN.

Sollten Sie Fragen in Bezug auf diese Vereinbarung haben, wenden Sie sich bitte an OGiTiX.